Habe gerade die ADAC Motorwelt, Heft 1, Januar 2011 gelesen. Auf Seite 114 befindet sich folgende Antwort auf eine Leserfrage:
SCHNIPP
Schlechtes Timing
"Ich habe einen Neuwagen bestellt, der nicht zum vereinbarten Termin geliefert wurde. Was kann ich tun?" Helmut Böck, Bernburg
Nach der Lieferfrist bleibt Ihnen zunächst sechs Wochen lang nichts übrig, als zu warten. Dann können Sie den Händler auffordern zu liefern und gleichzeitig Schadenersatz verlangen. Der beträgt normalerweise höchstens fünf Prozent des Kaufpreises. Wollen Sie komplett von Kauf zurücktreten, müssen Sie noch mal eine angemessene Lieferfrist, meistens zwei Wochen, einräumen. Danach können Sie die Annahme des Fahrzeugs verweigern.
SCHNAPP
Wusste ich so detailiert auch noch nicht. Wer also immer noch auf seinen Dicken wartet, -5% ist doch auch was.
Gruß vom Rhein