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Blaue streifen im Scheinwerfer
Ich habe gesehen das im Scheinwerfer extra eine aussparung währe für die blauen Streifen zu beleuchten. Doch es ist nur ein blinddeckel drauf weiss jemand wieso?. Denn in Korea werden diese standard beleuchtet ist dies evtl in diesen breitengraden verboten.
Koleos 2.5l weiss Vollausstattung getönte Scheiben Body Kit tiefergelegt Spurverbreiterung Heckspoiler Sportauspuff Fussgängerschutz und elektr. Standheizung
na dann halten mich mal auf dem laufendem sieht bestimmt gut aus wenn man dort led tag fahrlich oder ähnliches einsetzen kann.
Bitte info an mich was die lieben leute in blauer oder auch noch teilweise in grüner uniform dazu sagen. Wenn die nichts weiter zusagen haben werde ich es mal bei mir ein bauen
Renautl Koleos Night & Day !!
Tip Top ohne wenn und aber !
Hallo Leute,
lasst in diesem Fall nicht die Uniformierten entscheiden, ob nun grün oder blau. Es gibt nun mal Dinge, insbesondere im Straßenverkehr, die sind eindeutig geregelt. Es kann nicht jeder sein Auto zum Weihnachtsbaum umrüsten und hoffen bei der ersten Verkehrskontrolle einen verständnisvollen Staatsdiener zu begegnen, der in aller Ruhe alles überprüft, einen netten Ratschlag gibt und euch wieder mit einem freudigen Lächeln in die Welt hinausschickt. Neeeeh. Übrigens, es könnte sein, dass es hier im Forum auch Uniformierte gibt .§ 49a StVZO - Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.... (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für... 5.Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.... Bußgeldkatalog Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG Lichttechnische Einrichtungen Sie haben ein Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen § 49a Abs. 1 Satz 1 § 69a Abs. 3 Nr. 18 => 20,- Euro Und warum das Ganze so lange dauert bis eine Fahrzeughersteller die Genehmigung für eine weitere Lichttechnische Einrichtung bekommt, könnt ihr auf den 87 Seiten der folgende Internet-Seite begutachten: http://www.michael-flammer.de/mf_schimmel/Lichttechnik.pdf Hier nochmals kurz, wie jedoch schon bereits hier im Forum erläuter, der Anbau Seitlicher Abstand: Vom äusseren Rand der Fahrzeugbreite maximal 40cm zum Beginn der Leuchtfläche. Zwischenraum: Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden Fläche muss mindestens 60cm betragen. Dieser Abstand darf auf 40cm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1,3m ist. Anbringungshöhe: Unterer Rand der Leuchtfläche mindestens 25cm ab Boden. Oberer Rand der Leuchtfläche maximal 150cm ab Boden. Ausrichtung: Nach vorne sowie in der Längsrichtung des Fahrzeugs. Geometrische Sichtbarkeit Horizontaler Sichtwinkel: nach aussen und innen mindestens 20°. Vertikaler Sichtwinkel: nach oben und unten mindestens 10°. Elektrische Schaltung Tagfahrlichter dürfen mit dem Standlicht mitleuchten, müssen jedoch beim Einschalten der Scheinwerfer (Abblend- oder Fernlicht) automatisch ausschalten, ausser beim Betätigen der optischen Warnvorrichtung (Lichthupe). Ein Kontrollicht ist nicht erforderlich, jedoch zulässig. Und ob nun diese besagten Aussparung in den Scheinwerfern all diesen Vorschriften entspricht, weiß ich nicht. Also lieber die 20,- Euro sparen und irgend einen Technischen Überwachungsverein für das Kraftfahrzeugwesen anrufen und sich dort oder direkt bei Renault informieren. Entschuldigt bitte meine lange Ausführung, ich wollte niemanden belehren nur Denkanstöße geben .Der, welcher weiterhin auf seinen Koleos wartet.
Der mit dem Koleos gleitet
ja, da sollte man schon mal aufpassen . Scherz beiseite: Das Thema TFL wurde hier schon sehr intensiv "bearbeitet". Es gibt auch brauchbare Lösungen. Kernpunkt ist aber der max. Seitenenabstand von 400 mm, der jeder Nachrüstung das Leben schwer macht . Da wäre eine in die Scheinwerfer integrierte Lösung schon ideal. Vielleicht bringt Renault ja sowas in absehbarer Zeit zum vernünftigen Preis . Koleos Luxe 2.0dCi FAP 110 kW 4x4, Automatik, Carminat-3, Bose, Karbon-Grau Metallic, AHK- abnehmbar, Erstzul.: April 2009, 9 cm-Stummelantenne, Winterräder mit ContiCrossContakt-Winter, Sommerräder mit Conti 4x4 Contact M+S, Tönungsfolie Heck- und Seitenscheiben hinten, renault Unregistered Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht.
Vor kurzem war ein sehr guter Bekannter bei uns zu Besuch. Er fährt einen VW EOS und als Tagfahrlicht werden nachträglich die Nebenscheinwerfer eingesetzt. Was deutlich besser ausschaut als dass Tagfahrlicht was manche nachträglich anbringen.
In diesem Fall hatte er vorher unseren TÜV gefragt der sein OK gab. Die Vertragswerkstatt hatte dann die Sache so programmiert dass am Tage die Nebenscheinwerfer leuchten, nicht aber die Rückfahrscheinwerfer. Nun beabsichtige ich dies beim Koleos zu machen. Mit TÜV-Rücksprache natürlich und als schriftliche Bestätigung. Wie kann man dies beim Koleos machen? Auch durch eine Neuprogrammierung?
wieder was gelernt, hab gedacht da is das kurvenlciht drin...
aber blau beleuchtet würde bestimmt schick aussehen, denke ich werd die bei meinem mal bestücken und auf dem stva vorbeigehen und fragen. muss sowieso noch meine distanzen eintragen gehen.
koleos dynamic elégance 2.0dCi 173PS,blanc perlé, glasschiebedach, abnehmbare ahk,carminat 3plus,BOSE sound system, DVD system hinten, bodykit von renault sport
renault Unregistered Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht.
Unserem TÜV habe ich heute eine Anfrage per Fax geschickt. Eine Antwort, ich hoffe es kommt auch eine, wird hoffentlich auch in schriftlicher Form erfolgen. So habe ich eine schriftliche Bestätigung wenn man beim Koleos die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nutzen darf.
Beim EOS des Kollgen drückt der TÜV ein Auge zu. Wie er mir sagte. Mehr aber nicht.
denke in der schweiz ist das definitiv verboten, da man bei uns sogar mit einer busse bestraft werden kann wenn die nebellampen an sind und es keinen nebel hat.
begründung: die blenden den gegenverkehr hab schonmal 80fr. deswegen gezahlt ![]() OT: @burgi: weisse koleos mit spoilersatz sind geil
koleos dynamic elégance 2.0dCi 173PS,blanc perlé, glasschiebedach, abnehmbare ahk,carminat 3plus,BOSE sound system, DVD system hinten, bodykit von renault sport
renault Unregistered
Die Antwort von unserem TÜV kam leider nicht wie erhofft in schriftlicher Form. Egal.
Die Antwort auf meine Frage ob man die Nebelscheinwerfer des Koleos als Tagfahrlicht nutzen darf war leider negativ. Laut Gesetz ist es in Deutschland nicht erlaubt Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden. Dass, was der Kollege bei seinem EOS gemacht hat ist ebenfalls vom Gesetzgeber nicht erlaubt. Er hat seine Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht umprogrammieren lassen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um Tagfahrlicht sondern um ein Dauerlicht mit verminderter Leuchtkraft und ist nur in den skandinavischen Ländern erlaubt.
*spam on*
schon lustig, was alles verboten war und ist... vor jahren war in der schweiz auch das dritte bremslicht verboten. damals war ebenfalls die begründung, es würde den nachfolgenden fahrer blenden. jahre später waren und sind die bremslichter serie. bei meiner letzten karre hatte ich eine tönungsfolie an der heckscheibe. die folie durfte die bremsleuchte nicht überdecken - was jahre zuvor noch geblendet hatte, durfte plötzlich nicht hinter einer folie sein... einfach nur krank diese gesetzte. by the way: warum wollt ihr alle ein tagfahrlicht...? trend von audi/vw/etc. folgen? oder habt ihr angst, tagsüber nicht gesehen zu werden? *spam off*
Koleos Dynamique Luxe, 173PS / 360Nm, AHK abnehmbar
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