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renault

Unregistered

1

Tuesday, December 8th 2009, 4:53pm

Welche Vorschriften für Anhänger mit 100km/h?

Was muss ein PKW erfüllen damit dieser einen Anhänger ziehen darf der für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist auch ziehen darf? Erfüllt der Koleos die gesetzlichen Vorgaben?



Was muss ein Anhänger erfüllen damit er mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h gezogen werden darf?

Ikarus

Beginner

Posts: 23

Location: Zossen

2

Tuesday, December 8th 2009, 5:32pm

Vorschriften für Anhänger mit 100km/h?

Mit Wirkung vom 21.10.2005 der dritten Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, ausgegeben vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswese, hat sich folgende Regelung ergeben :

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es :

Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80.

1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als

PKW
Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
alle Fahrzeuge müssen mit ABS ausgerüstet sein
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss

für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...

darf nicht älter als 6 Jahre sein (DOT), danach Reifen erneuern
müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen
andere Anhänger

0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:

einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

5. Voraussetzung
Erstausrüstung :
Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h vor.

Nachrüstung :
Bei Erfüllung der Voraussetzung für Anhänger wird dieser dem TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgestellt. Die Sachverständigen stellen ein Gutachten für Tempo 100 km/h aus.

Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.

6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage des Gutachten von TÜV, DEKRA oder GTÜ können Sie bei der Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung für den 100 km/h - Betrieb und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist mit den Kfz-Papieren permanent mitzuführen.

Zusammenfassung / Ergebnis:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.

Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.

Quelle : TÜV Süd + Bundesgesetzblatt

Biste jetzt schlauer renault?
Gruss Ikarus

This post has been edited 1 times, last edit by "Ikarus" (Dec 8th 2009, 7:55pm)


renault

Unregistered

3

Wednesday, December 9th 2009, 1:11pm

Es zeigt sich wieder einmal dass man besonders in Deutschland nichts vernüftiges zustande bringt und es auch nie schaffen wird. Das Deutschland in vielen Bereichen noch immer hinter anderen Länder liegt wundert mich nicht. Alles viel zu kompliziert.

koleossos

Intermediate

Posts: 527

Location: Kürten

4

Wednesday, December 9th 2009, 8:00pm

Aber Renault, dass muß doch spätestens beim 2.Mal lesen sitzen.
Wenn nicht gibt´s als "Strafe" nen gelbes Nummerschild :D mit einem Aufkleber (wenn Sie das hier lesen hab ich meinen Wohnw... verlor..) :rolleyes: .
(An alle Nachbarn mit gelben Nummerschild: nicht ernst gemeint! :) )

Wir sind Koleos- Widerstand ist zwecklos;)