Schon seltsam,
der ADAC meinte bei einer Tachokontrolle unserer Ford immer "das geht nicht, der hat elektr. Tacho, da bringts die Elelektronik durcheinander, außerdem hätten die eh die genauesten Tachos so mit 5km/h bei 50 km/h". Laut Gesetzgeber darf nur eine Abweichung von +/- 4% als zulässig gelten.
Aber: dies gilt nur für den in Verbindung mit einem Tacho angeschlossenen Wegzähler, wo der Wegzähler diese Abweichung haben darf.
Wir haben hier bei uns so ne 30er Überwachung, dass Ding ist recht genau. Beim Ford 60 km/h gefahren, Anzeige 58 km/h. Beim Koleos 60km/h gefahren 56 km/h angezeigt und jetzt der Hammer: mit meiner LT 60 km/h gefahren 51 km/h angezeigt.
BMW eben: aus Freude am fahren

, da fährste laut Tach über 200 km/h und es sind nur 180 km/h.

Früher hieß es 7% Abweichung wären anzustreben. Damit liegt er wohl drin

.