Ich meine, dass man das darf, wenn die vor dem Verbot getüvt worden sind.
Es gibt auch welche, die in Sachen Fußgängerschutz wegklappen.
Also einfach auf eine ABE achten und dann sollte das passen.
Zur Sicherheit kannst du aber deinen TÜV mal um Rat fragen, ob das alles so richtig ist, wie ich das erzähle.